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Ausleihordnung für Leihbücher der Stadt Neubrandenburg - Auszug
Die Leihexemplare werden im Rahmen ihrer Verfügbarkeit in der 1. Schulwoche dem Schüler in der Ausleihstelle der Schule ausgehändigt. Sie sind durch Stempeleindruck eindeutig als Eigentum der Stadt zu kennzeichnen. Der Schulbuchverantwortliche führt eine aussagekräftige Liste über die ausgeliehenen Schulbücher, die folgende Angaben enthalt: - Name und Vorname des Schülers - Anschrift des Schülers - Klasse - Schulbuchtitel, Verlag, Preis - Anschaffungsjahr bzw. Jahr der ersten Ausleihe des Buches - Erlaubnisschein zur Leihe mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten (Unterschrift auf dem Bücherzettel ist dem Erlaubnisschein gleichzusetzen) Namens- oder Anschriftsänderung ist der Ausleihstelle sofort anzuzeigen .
Die ausgeliehenen Bücher sind pfleglich zu behandeln. Es sind keine Eintragungen darin vorzunehmen. Für Schäden, die an den Leihexemplaren durch einen anderen Gebrauch als den vertragsmäßigen entstehen, hat der Entleiher aufzukommen (§§ 602f BGB). Er hat die Kosten entsprechend Pkt. 6 zu tragen.
Die Rückgabe der Leihexemplare an die Ausleihstelle der Schule hat in der letzten Unterrichtswoche des Schuljahres von Montag bis Donnerstag zu erfolgen. Leihexemplare, die bis zum vorletzten Schultag nicht zurückgegeben wurden, werden durch die Schule in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt vier Wochen.
Der Ausleihverantwortliche der Schule ist berechtigt, unbrauchbar gewordene Leihexemplare (kein Buchdeckel, fehlende Textseiten, starke Verschmutzung) nicht zurückzunehmen und die Bezahlung durch die Erziehungsberechtigten bzw. den Schüler zu veranlassen.
Fest gebundene Bücher 4 Jahre Paperback-Bücher: 2 Jahre
Einbandart |
Nutzungsjahr |
Wiederbeschaffunqskosten |
fest gebunden |
1. Nutzungsjahr |
100 % des Kaufpreises |
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2. Nutzungsjahr |
80 % des Kaufpreises |
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3. Nutzungsjahr |
40 % des Kaufpreises |
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4. Nutzungsjahr |
20 % des Kaufpreises |
Paperback |
1. Nutzungsjahr |
60 % des Kaufpreises |
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2. Nutzungsjahr |
20 % des Kaufpreises |
Die Ausleihordnung tritt am 01.06.1992 in Kraft
Copyrigth © Stadt Neubrandenburg 1992