Turnhallenordnung

Verhalten für Turnhalle am Anger

  • 1

    Die vertraglich vereinbarten Nutzungszeiten sind einzuhalten und dürfen nicht überschritten werden. Der Nutzer ist berechtigt, die Umkleideräume 15 Minuten vor Sporthallennutzung zu betreten und hat diese spätestens 15 Minuten nach dem Sportunterricht, Training bzw. Wettkampf zu verlassen. Nur die im Vertrag vereinbarten Hallenteile dürfen genutzt werden.

  • 2

    Der Nutzer ist verpflichtet, die ihm zur Nutzung übergebenen Anlagen sowie Nutzungsgegenstände pfleglich zu behandeln und vor Schaden zu bewahren.

  • 3

    Vor der Benutzung von Sportgeräten ist der Nutzer verpflichtet, eine Sichtkontrolle zur unfallfreien Nutzungsfähigkeit durchzuführen. Sollten Mängel festgestellt werden, sind diese sofort dem Sporthallenpersonal zu melden bzw. in das ausliegende Kontrollbuch einzutragen.

  • 4

    Der Nutzer ist verpflichtet, die Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen einzuhalten. Den Weisungen des zuständigen Hallenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

  • 5

    Der Nutzer ist verpflichtet, die allgemeine Ordnung, Sicherheit und den Gesundheitsschutz durch Aufsichtspersonal bei Veranstaltungen zu gewährleisten.

  • 6

    Der Nutzer darf ohne Genehmigung des Eigentümers keine Veränderungen an den Nutzungsgegenständen vornehmen.

  • 7

    Sportgruppen dürfen die Sporthalle nur in Begleitung bzw. unter Aufsicht eines verantwortlichen Sportlehrers, Trainers bzw. Übungsleiters betreten.

  • 8

    Der Sportlehrer, Trainer bzw. Übungsleiter hat die Sporthalle als Letzter zu verlassen und bestätigt damit, dass sich das Objekt in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.

  • 9

    Der Nutzer hat eigenständig für die volle Sicherheit zu sorgen. Bei Verlassen der Gebäude und Einrichtungen sind die Wasserhähne abzustellen, die Beleuchtung ist abzuschalten, Geräte sind, soweit möglich stromfrei zu schalten, Heizkörper sind auf die niedrigste Stufe (Frostschutzstufe) zu schalten, alle Fenster und Türen sind zu schließen bzw. abzuschließen. Die übergebenen Schlüssel sind ausschließlich in den vertraglich vereinbarten Nutzungszeiten zu verwenden. Bei Verlust des dem Nutzer überlassenen Schlüssels hat dieser die Kosten der Wiederbeschaffung zu tragen. Ist die Sicherheit des Objektes durch den Verlust der Schlüssel nicht mehr gewährleistet, ist der Mieter darüber hinaus zum Ersatz des sich daraus ergebenden weiteren Schadens (Installation einer neuen Schließanlage) verpflichtet.

  • 10

    Alle Turn- und Sportgeräte sind vom Nutzer eigenständig aufzubauen. Nach der Nutzung sind sie vom Nutzer an den ursprünglichen Platz zurückzustellen.

  • 11

    Die Haupteingangstür ist während des Sportunterrichts, des Trainings- und Wettkampfbetriebs zu schließen und geschlossen zu halten.

  • 12

    Für privat abhanden gekommene Gegenstände wird vom Halleneigentümer keine Haftung übernommen.

  • 13

    Das Rauchen und der Genuss von alkoholischen Getränken ist im Bereich der gesamten Sporthalle, incl. Umkleideräume, untersagt.

  • 14

    Das Betreten aller Sportflächen ist nur mit sauberen Turnschuhen gestattet, die gesondert mitgeführt werden müssen.

  • 15

    Der Nutzer hat einen eigenen Erste-Hilfe-Grundversorgungskoffer mitzuführen.

  • 16

    Den Nutzern ist das Betreten der Sporthalle außerhalb der vertraglich vorgegebenen Nutzungszeit nicht gestattet.

  • 17

    Das Abstellen der Fahrräder im gesamten Sporthallenbereich ist untersagt.

  • 18

    Bei Ausgabe eines Turnhallenschlüssels ist dieser spätestens am letzten Schultag beim Hallenpersonal abzugeben.

  • 19

    Bei Nichteinhaltung der Hallenordnung ist das Sporthallenpersonal berechtigt, Nutzer aus der Halle zu verweisen. Den Weisungen des Hallenpersonals ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung kann eine Kündigung des Nutzungsvertrages ausgesprochen werden.

Betriebsleiter
Eigenbetrieb Immobilienmanagement
(aktuell gültig ab 02.09.2024)